Sperrzone am Überlinger See entschärft

Einspruch von La Canoa ist erfolgreich

Bildquelle: http://www.ylb.de/ylb/news/11/2011-03-12_BodenseeWasserversorgung.php?print=true

Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung hatte geplant eine Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz der Seewasserentnahme-anlagen  zu erlassen. Bei diese Verordnung sollte eine absolute Sperrzone für alle Wasserfahrzeuge und Personen auf dem Gewässerabschnitt zwischen Sipplingen und Überlingen eingerichtet werden. Eine ins Wasser verlaufende, 300m lange Verbotszone auf Höhe der Süßenmühle hätte dann umfahren werden müssen.

 

Da diese Regelung zum einen die Sicherheit aller Kanuten gefährdet, zum anderen ein Einschnitt in den "Bodensee-Kanuweg" darstellt und damit den Tourismus in der Region beeinträchtigt, hat sich La Canoa für den weiteren uneingeschränkten Gemeingebrauch, insbesondere für Paddler, stark gemacht.

 

Das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Landratsamtes Bodenseekreis prüfte nun die Angelegenheit und es konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:

 

"Die Verbotszone beginnt nicht mehr an der Uferlinie des Sees, sondern in einer Entfernung von 50 bzw. 100 Metern zum Ufer. Damit bleibt ein Korridor zwischen dem Land und der Verbotszone, in dem der Gemeingebrauch weiterhin ausgeübt werden kann."

(Anschreiben von Herrn N. Schültke - Dezernent für Umwelt und Technik -

vom 23. Januar 2012)

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Übersichtskarte Sperrzone Sipplingen.pn[...]
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